Kernarbeitsnormen / Grundsatzerklärung
MELAPLAST - products Made in Germany!
Die Grundsatzerklärung gilt für
Melaplast GmbH, Hans Böckler Str. 12, 97424 Schweinfurt
Melaplast GmbH bekennt sich zu den FSC-Kernarbeitsnormen und erklärt hiermit:
Wir setzen keine Kinderarbeit ein und verbieten die schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
Es werden keine Arbeitnehmer*innen unter 15 Jahren beschäftigt. Keine Person unter 18 Jahren wird mit gefährlichen oder schweren Arbeiten beschäftigt; es sei denn, es handelt sich um eine Ausbildung im Rahmen der genehmigten nationalen Gesetze und Vorschriften.
Wir schliessen alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit aus, insbesondere:
Wir stellen sicher, dass Beschäftigungs- und Berufspraktiken nicht diskriminierend sind.
Wir respektieren die Vereinigungsfreiheit und das effektive Recht auf Kollektivverhandlungen.
Anmerkungen:
Wir setzen keine Kinderarbeit ein und verbieten die schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
Es werden keine Arbeitnehmer*innen unter 15 Jahren beschäftigt. Keine Person unter 18 Jahren wird mit gefährlichen oder schweren Arbeiten beschäftigt; es sei denn, es handelt sich um eine Ausbildung im Rahmen der genehmigten nationalen Gesetze und Vorschriften.
Wir schliessen alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit aus, insbesondere:
- Körperliche und sexuelle Gewalt
- Schuldknechtschaft
- Vorenthaltung von Löhnen/einschliesslich der Zahlung von Arbeitsgebühren und/oder der Zahlung einer Kaution zur Aufnahme einer Beschäftigung
- Einschränkung der Mobilität/Beweglichkeit des Arbeitnehmers
- Einbehaltung von Reisepass und/oder Ausweispapieren
- Androhung von Denunziation bei den Behörden
- Arbeitsverhältnisse sind freiwillig und basieren auf gegenseitigem Einverständnis, ohne Androhung einer Strafe.
Wir stellen sicher, dass Beschäftigungs- und Berufspraktiken nicht diskriminierend sind.
Wir respektieren die Vereinigungsfreiheit und das effektive Recht auf Kollektivverhandlungen.
- Arbeitnehmer*innen können rechtmäßig gegründeten Organisationen ihrer eigenen Wahl beitreten, sich bei der Unterstützung einer solchen zu beteiligen oder dies zu unterlassen
- Kollektivvereinbarungen werden umgesetzt, wenn sie existieren
- Melaplast respektiert die volle Freiheit der Arbeitnehmer*innen-Organisationen, ihre Satzungen und Regeln
- Arbeitnehmer*innen erfahren bei der Ausübung dieser Rechte keine Diskriminierung oder Bestrafung
Anmerkungen:
- Unser Unternehmen impliziert die Kernarbeitsnormen auf alle unsere Tätigkeiten und schließt auch Dienstleister und Subunternehmer mit Outsourcing-Vereinbarungen mit ein.
- Unser Unternehmen arbeitet nur mit FSC-zertifizierte Subunternehmer zusammen.
- Diese müssen die Einhaltung der FSC-Kernarbeitsnormen im Rahmen des eigenen Zertifikats nachweisen.
- Wir beziehen unsere Rohstoffe von zertifizierten Unternehmen, die ihre Standorte in Deutschland bzw. in der EU / GB haben, d.h. kein Rohstoff kommt aus Gebieten in denen soziale und Menschenrechte gefährdet sind. Hier haben wir keinen negativen Anhaltpunkt von systematischen Menschenrechten oder schlechten Arbeitsbedingungen auszugehen.
- Wir schließen die Anforderungen für soziale Kriterien, insbesondere die Anforderungen der ILO mit ein. Besonders die Abschaffung von Kinderarbeit, Zwangsarbeiten, Diskriminierung im Beschäftigungsverhältnis sowie an den Gesundheitsschutz nach bundesdeutschen Recht.
- Mitarbeiter*innen erhalten gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten bzw. Gleichbehandlungen und werden entsprechend ihren Fähigkeiten eingesetzt.
- Es wird explizit auf gute Arbeitsbedingungen und auf die Gesundheit der Mitarbeiter geachtet. Siehe dazu auch unser Risikomanagement & Gefährdungsbeurteilung sowie Vorsorge/Arbeitssicherheit und Arbeitsschichtausschuss.
- Die Unternehmensführung der Melaplast GmbH versichert, dass die Angaben zur Grundsatzerklärung nach Besten Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß sind.